Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis
Wenn bei Ihrem Kind ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt, gilt es als schwerbehindert. Dann hat es Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Für die Feststellung des Anspruchs ist das Versorgungsamt zuständig. Es entscheidet auf Grundlage von eingereichten Arztberichten oder einer amtsärztlichen Untersuchung.
Der Ausweis kann helfen, bestimmte Nachteilsausgleiche zu erhalten. Mehr Informationen und Antragsformulare finden Sie beim Landessozialamt.
Mobilität
Wenn Ihr Kind einen Schwerbehindertenausweis hat, in dem das Merkzeichen B (Notwendigkeit ständiger Begleitung) vermerkt ist, können Sie als seine Begleitperson in öffentlichen Verkehrsmitteln kostenlos mitfahren.
Für einen Parkausweis muss man eine außergewöhnliche Gehbehinderung nachweisen. (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis) Informationen gibt es auf der Website der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung.